Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Weiterbildungsangebote der HF ZUG. Die Broschüre und die Anmeldemodalitäten zum Lehrgang sind integrierender Bestandteil dieser AGB. Das Konzept des Bildungsangebots (u.a. Stundenplan, Anwesenheitspflicht, Lernkontrollen) ist verbindlich.

Anmeldung
Die Anmeldung gilt für die ganze Ausbildungsdauer. Die Anmeldungen werden bestätigt und in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Gelten Anmeldefristen, sind diese in den Detailausschreibungen des entsprechenden Weiterbildungsangebotes enthalten. Bei Bedarf behält sich die HF ZUG vor, mit Eignungsabklärungen festzustellen, ob die Studierenden die nötigen Voraussetzungen für den gewählten Lehrgang erfüllen.

Durchführung
Die Durchführung eines Weiterbildungsangebotes wird bestätigt. In Ausnahmefällen kann ein Bildungsangebot abgesagt werden. Bei Absage besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Geringfügige Änderungen gegenüber der Ausschreibung des jeweiligen Angebotes sind möglich. Die Weiterbildungsangebote können in Blended Learning, Präsenz- und/oder Fernunterricht durchgeführt werden.

Kosten und Zahlungsbedingungen
Die Kosten werden gemäss des Zahlungsmodells des jeweiligen Weiterbildungsangebotes in Rechnung gestellt. Es gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen. Bei nicht fristgerechter Bezahlung können betroffene Personen vom Besuch des Weiterbildungsangebotes ausgeschlossen werden und ab der zweiten Mahnung werden durch den Kanton Zug Mahnkosten in der Höhe von CHF 35.– in Rechnung gestellt. (BGS 611.11). 

Bundes-/Kantonsbeiträge 
Im Rahmen der Subjektfinanzierung unterstützt die schweizerische Eidgenossenschaft Absolventinnen und Absolventen von eidg. Fachausweisen und eidg. Diplome mit Bundesbeiträgen. 
Diese werden nach abgelegter eidg. Prüfung direkt durch den Bund an die Studierenden ausbezahlt. Die HF ZUG stellt ihren Studierenden die für den Rückforderungsantrag benötigten Bescheinigungen aus. Studierende der HF-Studiengänge profitieren aufgrund von Kantonsbeiträgen von reduzierten Studiengebühren, falls sie die Bedingungen dafür erfüllen und die benötigten Dokumente fristgerecht einreichen. Eine Änderung der Kantonsbeiträge bleibt vorbehalten.

Abmeldung / Kündigung
Abmeldungen haben schriftlich zu erfolgen.

Abmeldungen bei Lehrgängen und HF-Studiengängen:
Abmeldungen sind bis drei Monate vor Beginn des entsprechenden Lehrgangs/HF-Studiengangs kostenlos. Bei einer Abmeldung nach diesem Termin und bis zwei Monate vor Beginn des Lehrgangs / HF-Studiengangs ist eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.– zu begleichen. Für eine Abmeldung nach diesem Termin und bis einen Monat vor Beginn des Lehrgangs/HF-Studiengangs wird für semesterabhängige Lehrgänge und HF-Studiengänge 50 Prozent der Bruttokosten für das erste Semester verrechnet. Für semesterunabhängige Lehrgänge werden 50 Prozent der gesamten Lehrgangskosten verrechnet. Abmeldungen bei und nach Beginn der Lehrgänge/HF-Studiengänge sind nicht möglich. Die Kosten für den Lehrgang/HF-Studiengang werden in diesem Fall nicht zurückerstattet, bzw. sind zur Zahlung fällig. Die Nichteinzahlung der Kosten für den Lehrgangs / HF-Studiengang gilt nicht als Abmeldung.

Abmeldungen bei Kursen und Kursmodulen:
Bei einer Abmeldung ab zwei Wochen vor Start des Kurses/Kursmoduls ist die Bearbeitungsgebühr von CHF 200.– zu begleichen. Abmeldungen bei und nach Beginn des Kurses/Kursmoduls werden wie bei den Abmeldungen von semesterunabhängigen Lehrgängen gehandhabt.

Ein Rücktritt aus einem laufenden Lehrgang/HF-Studiengang kann bei semesterabhängigen Lehrgängen und HF-Studiengängen per Ende eines Semesters erfolgen. Er muss schriftlich unter Angabe der Gründe der Administration mindestens 30 Tage vor Semesterende mitgeteilt werden. Andernfalls werden die Kosten für das nächste Semester in Rechnung gestellt und sind geschuldet. Bei semesterunabhängigen Lehrgängen ist der Rücktritt nicht möglich.

Bei einem Rücktritt aus wichtigem Grund (nicht erfüllte Promotion, Standortgespräch etc.) kann die Schulleitung ohne Präjudiz besondere Regelungen treffen.

Die HF ZUG behält sich das Recht vor, bei Gründen wie Zahlungsverzug, unsittlichem oder gemeingefährlichem Verhalten von Weiterbildungsteilnehmenden/Studierenden oder aus wirtschaftlichen Gründen die vorliegende Anmeldung seitens der HF ZUG auf Ende eines Monats einseitig ohne Frist und Kostenfolge zu annullieren. Die Lehrgangskosten/Semestergebühren sind in diesem Fall trotzdem geschuldet.

Unterricht / Unterrichtsausfall
Ausgefallene Lektionen werden grundsätzlich nachgeholt, falls der Ausfall durch die HF ZUG oder seine beauftragten Personen verursacht wurde. Die Erstattung von Reise- und anderen Kosten, die aus Nachholterminen entstehen können, wird ausgeschlossen. Die durch Weiterbildungsteilnehmende versäumten Lektionen können nicht nachgeholt werden. Aufgrund von versäumten Lektionen erfolgt keine Rückerstattung von Kosten. Es besteht die Möglichkeit, dass die ausgefallenen Lektionen im Fernunterricht nachgeholt werden.

Datenschutz
Die Bearbeitung persönlicher Daten durch die HF ZUG erfolgt nach den Vorgaben des Datenschutzgesetzes. Weiterbildungsteilnehmende akzeptieren, dass die Adressliste mit den üblichen Angaben für alle Dozierenden und Weiterbildungsteilnehmenden des betreffenden Weiterbildungsangebotes zugänglich sind. Weiter sind sie damit einverstanden, dass ihre Daten elektronisch gespeichert, für interne Zwecke und offizielle Statistiken verarbeitet sowie für Werbung verwendet werden können. Die Werbung kann jederzeit abbestellt werden. Bei Einsatz von externen Lehrgangsplattformen werden zwingende Angaben weitergegeben. Wir behalten uns das Recht vor, Vorname, Name, Wohnort und/oder Fotos der Weiterbildungsteilnehmenden zu publizieren.

Hausordnung
Die Hausordnung muss eingehalten werden. Diese ist auf der Website aufgeschaltet.

Gerichtsstand / anwendbares Recht 
Für Streitigkeiten, in denen diese Geschäftsbedingungen Anwendung finden, sind ausschliesslich die Gerichte in Zug zuständig. Es gilt schweizerisches Recht.

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